Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren. Auch in Österreich müssen sich Verbraucher und Unternehmen auf Änderungen einstellen. Allerdings betrifft die neue Bargeldobergrenze nicht alle Geschäfte gleichermaßen.
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Ab 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen bei geschäftlichen Zahlungen grundsätzlich keine Bargeldbeträge von 10.000 Euro oder mehr annehmen. Wer beispielsweise ein teures Produkt kauft oder eine hohe Rechnung bei einem Händler bezahlt, muss für Beträge ab dieser Grenze auf andere Zahlungsmethoden wie eine Überweisung ausweichen. Die Regel gilt EU-weit und betrifft Zahlungen für Waren und Dienstleistungen.
Private Verkäufe
Anders sieht es bei privaten Verkäufen aus. Wer etwa sein gebrauchtes Auto oder Möbel an eine andere Privatperson verkauft, kann grundsätzlich weiterhin auch größere Summen bar entgegennehmen. Voraussetzung ist, dass beide Seiten tatsächlich privat handeln und kein Unternehmen am Geschäft beteiligt ist. Einzelne EU-Staaten dürfen allerdings strengere nationale Vorschriften erlassen.
Auch das Aufteilen einer Zahlung hilft nicht automatisch. Gehören mehrere Teilbeträge wirtschaftlich zu einem einzigen Geschäft, können sie zusammengerechnet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bargeldgrenze durch kleinere Einzelzahlungen umgangen wird.
Identitätsprüfungen
Zusätzlich sind bei bestimmten gelegentlichen Bargeschäften ab 3.000 Euro Identitätsprüfungen vorgesehen. Diese Pflicht gilt jedoch nur für Unternehmen und Berufsgruppen, die den entsprechenden Geldwäschevorschriften unterliegen. Die Grenze bedeutet daher kein allgemeines Verbot von Barzahlungen ab 3.000 Euro.
Bargeld bleibt somit weiterhin erlaubt. Auch Bareinzahlungen bei Banken fallen nicht unter die neue Obergrenze. Bei größeren Einzahlungen können Geldinstitute allerdings Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen.
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