Wer mit dem E-Scooter durch die Badener Innenstadt fährt, sollte die Regeln genau kennen. Bereits seit 2025 kontrolliert die Stadtpolizei verstärkt den Verkehr mit den beliebten Rollern und ahndet Verstöße. Nun wird der Schwerpunkt weiter ausgebaut. Hintergrund sind immer wieder gemeldete Vorfälle und das Ziel, die Sicherheit in der gut besuchten Fußgängerzone zu erhöhen.
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Für private E-Scooter gelten dieselben Bestimmungen wie für Fahrräder: Zwischen 10 und 19 Uhr ist das Fahren in der Fußgängerzone verboten, die Fahrzeuge müssen geschoben werden. Erst von 19 bis 10 Uhr darf die Zone befahren werden, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Wer sich nicht daran hält, muss mit Anzeigen oder Organstrafen rechnen.
Besonderes Augenmerk liegt auf jungen Lenkern - neben Strafen setzt die Stadtpolizei auf Gespräche mit Erziehungsberechtigten. Auch an Schulen soll die Präventionsarbeit intensiviert werden: Informationsveranstaltungen wurden bewusst auf das Frühjahr verschoben, um Schüler vor Beginn der Fahrrad- und E-Scooter-Saison über Gefahren und Verkehrsregeln zu informieren. Unterstützung kommt auch vom Verkehrsausschuss, der den neuen Schwerpunkt ausdrücklich befürwortet.
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