Wird gekürzt

Sozialhilfe: Wie viel 9.000-Euro-Familie künftig bekommt

Eine Gruppe von Erwachsenen und Kindern geht gemeinsam auf einem Gehweg in Wien spazieren.
© APA/HELMUT FOHRINGER
Die "Sozialhilfe NEU" bringt für Großfamilien Kürzungen.
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Die Bundesregierung hat sich vergangene Woche auf die lange geplante Reform der Sozialhilfe verständigt. Sie zielt dabei insbesondere darauf ab, dass umstrittene Fälle wie der einer kinderreichen Familie in Wien, die 9.000 Euro erhalten hat, in Zukunft nicht mehr vorkommen können.

Für eine 13-köpfige Familie (11 Kinder, zwei Erwachsene) gibt es künftig höchstens knapp unter 7.200 Euro, wobei bei den Summen auch immer Wohn- und Familienbeihilfe mitgerechnet sind. Die 7.200 Euro gibt es allerdings auch nur dann, wenn die Integrationsphase (Deutsch und Werte, Arbeitssuche) absolviert wurde und die Höchstsätze gezahlt werden. Ohne abgeschlossener Integrationsphase wären es knapp 6.670 Euro.

Mit den niedrigsten Sätzen käme die Großfamilie auf 6.500 Euro, ohne abgeschlossener Integrationsphase wären es dann 6.000 Euro. Insgesamt gibt es drei Familien österreichweit, die das betrifft.

Über 2.100 Großfamilien als Bezieher

Wie Zahlen der Statistik Austria auf APA-Anfrage zeigen, gab es zuletzt (2024) 1.726 Paare und 384 Alleinerzieher mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern, die Sozialhilfe beziehen.

Die Neuregelung nannte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) eine "Vereinheitlichung mit einer gewissen Flexibilität". Bundesweit einheitlich werden mit der Novelle die Sätze für das 1. Kind sowie für alle Kinder ab dem 5. Kind sein. Dazwischen (für Kind 2 bis 4) bleibt den Ländern Spielraum bei der Höhe der Sätze, der sich bei der Untergrenze an den bisherigen geringsten Sätzen in Ober- und Niederösterreich orientiert und einer Obergrenze, die "deutlich" unter den bisherigen Wiener Sätzen liege. Ab dem 5. Kind soll die Summe pro Kind im Vergleich zum Status quo mehr als halbiert werden.

Der mit Abstand größte Teil der Großfamilien mit Sozialhilfebezug findet sich tatsächlich in der Bundeshauptstadt, mit 1.420 Paaren und 250 Alleinerziehern und Alleinerzieherinnen. Kein anderes Bundesland ist in einer der beiden Kategorien dreistellig. Freilich finden sich in Wien, der einzigen Großstadt Österreichs mit einem knappen Viertel der Einwohner des Landes, auch die meisten Großfamilien allgemein. So sind es mit 3.505 mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren deutlich mehr, als in den zweit- und drittstärksten Bundesländern Nieder- und Oberösterreich zusammen (1.372 bzw. 1.346). Insgesamt gibt es hierzulande 8.915 Familien mit fünf oder mehr Kindern.

Im Ausland Geborene haben öfter mehr Kinder

Dabei zeigen die Zahlen auch deutlich: Die Eltern in Großfamilien sind häufiger nicht in Österreich geboren. Sind die Zahlen bei vier Kindern noch recht ähnlich (14.130 Familien mit zwei im Ausland geborenen Eltern zu 12.345 mit zumindest einem hier geborenen Elternteil), gehen diese bei den Familien mit mehr Kindern weiter auseinander. 4.088 zu 2.098 Familien mit fünf Kindern, 1.297 zu 437 mit sechs, 445 zu 163 Familien mit sieben, 174 zu 41 Familien mit acht und 81 zu 22 Familien mit neun Kindern unter 25. In 49 Familien mit 10 Kindern sind beide Eltern im Ausland geboren, 20 solche Familien haben zumindest ein in Österreich geborenes Elternteil.

In der Regel beziehen Kinder so lange Sozialhilfe in Österreich, bis sie selbsterhaltend sind. Der Anspruch auf Sozialhilfe für ein Kind ist eng an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt. Ohne Familienbeihilfe gibt es in der Regel auch keine Mindestsicherung für das Kind.

Österreichweit bezogen 2024 2.626 Paare und 7.209 Alleinstehende mit einem Kind Sozialhilfe. Bei Familien mit zwei Kindern waren es 4.089 Paare und 5.201 Alleinerziehende, bei drei 3.960 Paare und 2.316 Alleinerziehende. 2.449 Paare und 824 Alleinerziehende bekamen Geld für vier Kinder.

Fixbeträge statt Höchstsätze - 1.230 Euro für Alleinstehende

Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung hat nach vielen Monaten Verhandlungen am vergangenen Donnerstag ihre Pläne für die neue Gesetzesnovelle vorgestellt. Diese sieht für Erwerbsfähige strengere Regeln vor - mit einem Fokus auf Migranten. Beim Grundbetrag der Sozialhilfe gelten Fix- statt Maximalbeträge, Alleinstehende kommen demnach auf 1.230 Euro Netto. Teils Verbesserungen soll es bei Behinderung geben.

In Kraft treten soll das novellierte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) mit 1. Jänner 2027. Für 2028 rechnet man im Sozialministerium dadurch mit 188 Millionen Euro an Einsparungen, für das Jahr 2029 mit "über 237 Millionen Euro".

Scharfe NGO-Kritik

Nicht begeistert von der angekündigten Reform zeigten sich zahlreiche NGOs. Caritas und Volkshilfe etwa befürchten, dass sich dadurch Kinderarmut noch verschärfen könnte.

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