Hafen-Drama
"Mein Schiff 3"-Crash: Jetzt bricht der Hafenkapitän sein Schweigen!
Der Unfall der "Mein Schiff 3" an der Weser wirft immer mehr rechtliche Fragen auf. Im Zentrum der behördlichen Aufarbeitung steht Stephan Berger, Leiter der zuständigen Hafenbehörde "Port Authority Bremen". Berger kann die anhaltenden Diskussionen über unzumutbare Witterungsverhältnisse nicht nachvollziehen und trat den Berichten über widrige Umstände nun entschieden entgegen:
- Normaler Schiffsverkehr: Laut dem Amtsleiter verkehrten die Schiffe auf der Weser zum Zeitpunkt des Manövers völlig regulär.
- Keine behördliche Warnung: Vonseiten seiner Dienststelle bestand keinerlei Anlass, Schiffsführungen vor dem Ablegen zu warnen oder das Auslaufen zu untersagen.
- Weitere Abfahrten: Zeitgleich war auch das Frachtschiff "MSC VICTORINE" im Begriff abzulegen, was den ungestörten Regelbetrieb im Hafenbecken unterstreicht.
Diese Klarstellung besitzt für das laufende Verfahren enormes Gewicht. Passagiere an Bord des TUI-Kreuzfahrtriesen hatten unmittelbar nach dem Anprall als Augenzeugen den heftigen Wind als mutmaßlichen Hauptauslöser für den Zusammenstoß ins Treffen geführt.
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Windwerte und die Lotsenpflicht im Visier der Ermittler
Als das Schiff unter dem Kommando von Kapitän Jan F. Schubert am Sonntag kurz nach 17 Uhr die Leinen löste, herrschte laut einem nautischen Fachbericht ein direkter Seitenwind von 22 bis 25 Knoten, was etwa 40 bis 45 km/h entspricht. Zugleich existierte eine Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor abendlichen Windspitzen um 55 km/h. Trotz der bekannten Verhältnisse wurde der Ozeanriese kurz darauf von einer Sturmböe erfasst, die zur Havarie führte.
Hafenkapitän Berger verwies in diesem Kontext detailliert auf die strikten Vorschriften für Großschiffe im Revier. In Bremerhaven besteht für Fahrzeuge ab einer bestimmten Tonnage eine gesetzliche Lotsenpflicht:
- Rolle der Lotsen: Die örtlichen Berater sprechen Empfehlungen aus und können einem Kapitän ausdrücklich davon abraten, ein riskantes Manöver durchzuführen.
- Letztverantwortung: Die finale Entscheidung über das Ablegen obliegt nach internationalem Seerecht einzig und allein dem Schiffsführer.
- Unterstützung bei Einwand: Selbst wenn sich ein Kapitän über die Bedenken des Lotsen hinwegsetzt, bleibt dieser an Bord verpflichtet, das Vorhaben bestmöglich zu begleiten.
Wasserschutzpolizei ermittelt gegen Kapitän Schubert
Die Wasserschutzpolizei hat ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Kapitän Jan F. Schubert eingeleitet. Untersucht wird eine mögliche Ordnungswidrigkeit und die Frage, ob eine gravierende Verletzung der nautischen Sorgfaltspflicht vorliegt. Für zusätzliche Brisanz sorgt das Verhalten der Reederei: TUI Cruises löschte nur einen Tag nach dem Unfall alle offiziellen Porträts, Berichte und Videos des Kapitäns von den eigenen Online-Plattformen. Schubert hatte das Kommando über das Flaggschiff erst sechs Wochen vor dem Zwischenfall übernommen.
Gerüchte, wonach finanzielle Zwänge und drohende Liegegebühren zu einem überstürzten Ablegen geführt haben könnten, wurden indes von offizieller Seite entkräftet:
- Reine Liegegebühren: Laut Bremens Hafensprecher Matthias Koch fallen für ein Schiff dieser Größenordnung in den ersten sieben Tagen rund 7.000 Euro an.
- Zusatzkosten: Nebenkosten für die Versorgung mit Strom, Wasser und Müllentsorgung fallen separat an.
- Sonderaufwendungen: Spezifische Personalkosten wie privates Sicherheitspersonal sind in den behördlichen Tarifen nicht inkludiert.
Ein extremer Kostendruck dürfte damit wohl kaum den Ausschlag für den verhängnisvollen Start gegeben haben. Die Rekonstruktion des Unfalls liegt nun vollends bei den Behörden.
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