Ab 2027
Österreich verbietet Einweg-Vapes: Bis zu 15.000 Euro Strafe!
Die gesetzliche Änderung betrifft elektronische Zigaretten, die als Einwegprodukte gelten. Entscheidend ist dabei, ob ein Gerät wiederbefüllt oder wiederaufgeladen werden kann. Einweg-Vapes sind laut Gesetz nicht für die Wiederverwendung vorgesehen und fallen unter das neue Verbot.
Wichtig: Nicht sämtliche E-Zigaretten sind betroffen. Wiederverwendbare Geräte sind nicht automatisch verboten. Wer also ein nachfüllbares oder wiederaufladbares Modell verwendet, muss nicht allein wegen der Gesetzesänderung darauf verzichten.
Auch interessant
Übergangsfrist endet mit Jahreswechsel
Das Verbot wurde im Rahmen einer Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Bestehende Lagerbestände dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 an Konsumenten verkauft werden. Ab 1. Jänner 2027 ist damit Schluss.
Bis zu 15.000 Euro Strafe
Das Gesetz sieht für Verstöße empfindliche Konsequenzen vor. Wer verbotene Einweg-E-Zigaretten entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in Verkehr bringt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7.500 Euro. Im Wiederholungsfall kann diese auf bis zu 15.000 Euro steigen.
Die Strafen richten sich gegen jene, die die Produkte verbotswidrig in Verkehr bringen. Für Konsumenten bedeutet das Verbot vor allem, dass sie Einweg-Vapes künftig nicht mehr legal kaufen können.
Jugendschutz und Umwelt als Gründe
Mit dem Verbot verfolgt die Politik mehrere Ziele. Einweg-Vapes sind durch ihre bunten Verpackungen und süßen Geschmacksrichtungen besonders für junge Menschen attraktiv. Gleichzeitig sorgen die eingebauten Lithium-Akkus für Probleme bei der Entsorgung. Werden sie falsch entsorgt, können sie Brände in der Abfallwirtschaft auslösen.
Mit dem Verbot soll daher sowohl der Jugendschutz gestärkt als auch die Umweltbelastung durch die Wegwerfprodukte reduziert werden.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden