Die Landesregierung beschließt auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mehr Bedarfszuweisungen für Gemeindekooperationen.
Buchhaltung, Abgabeneinhebung für Wasser, Kanal und Abfall oder Amtssachverständige lassen sich künftig gebündelt in Verbänden erledigen. Die Höhe der Förderung hängt von der Aufgabe und der Einwohnerzahl ab.
Weniger Bürokratie
Am Donnerstag, 22. Oktober, beschließt der Landtag die Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes. Will ein Verband neue Aufgaben übernehmen, müssen nicht mehr alle Mitgliedsgemeinden zustimmen. Es reichen die betroffenen Gemeinden, die Verbandsversammlung und die Genehmigung durch die Landesregierung.
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Hilfe im Notfall
Fehlt einer Gemeinde vorübergehend Personal, springt der Verband ein, für höchstens sechs Monate. Die Gemeinde zahlt nur den tatsächlichen Aufwand. „Nicht jede Gemeinde muss alles allein machen”, sagt Mikl-Leitner.
Auch bei der Gründung von Gemeindeverbänden und bei Änderungen ihrer Satzungen gibt es mehr Flexibilität: Sie müssen künftig nicht mehr zwingend mit Jahresbeginn wirksam werden.
"Unter dem Motto: 'gemeinsam agieren, gemeinsam profitieren' haben wir das Gemeindeverbandsgesetz neu aufgesetzt. Die Novelle ist ein bedeutender Beitrag zu einer modernen und effizienten Gemeindeverwaltung. Diese neue Grundlage stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, schafft effizientere Synergien und hilft öffentliche Mittel ressourcenschonender einzusetzen", unterstreicht Landesrat Anton Kasser (ÖVP).
"Mit klaren Satzungen wird diese Zusammenarbeit für alle Gemeinden planbar - und jeder eingesparte Euro steht wieder für die Menschen vor Ort zur Verfügung“, hebt Bürgermeisterin Bernadette Geieregger hervor.
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