Gemeinsam mit deutschen Anklagebehörden
Fall Kellermayr: Staatsanwaltschaft Wels ermittelt wieder
Die "inländische Gerichtsbarkeit" sei wieder gegeben, bestätigte der Leitende Staatsanwalt Christian Hubmer einen Bericht in den "OÖN" am Freitag. Man arbeite nun mit den neuen deutschen Anklagebehörden zusammen.
Nachdem sich Tatort und Verdächtige in Deutschland befinden, sei die territoriale Zuständigkeit ursprünglich nicht mehr gegeben gewesen. Daher wurden die Ermittlungen nach Berlin und München abgetreten. Mit dem Suizid der 36-jährigen Hausärztin in Oberösterreich haben sich die Zuständigkeiten geändert, weshalb seit Donnerstag die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Verdächtige wieder aufgenommen habe, so Hubmer. Man habe bereits aus Deutschland "den dortigen Verfahrensstand abgerufen". In München hat sich inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft des Falls angenommen, diese ist für die Bekämpfung von Extremismus zuständig.
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